Medien und Justizberichterstattung..

Wie berichten Medien über Justizverfahren ? Oberflächlich, befindet der folgende Gastkommentar. Als jüngsten Anlass dafür nimmt er die Berichterstattung über den Prozess rund um Bestechungsvorwürfe gegen den Ex-Grünen-Politiker Christoph Chorherr.

Wolfgang Koppler*

Da will ein Ersatzschöffe von seiner Funktion entbunden werden, weil der beisitzende Richter den Schöffen erklärt hätte, es werde so lange verhandelt, „bis alle verurteilt“ seien. Er hält dies auch in einer Niederschrift fest, welche dann in der Verhandlung (10 Tage später) an die Wand projiziert wird. Aufgrund eines Befangenheitsantrags der Verteidiger werden die Schöffen vernommen, wobei vier den Wortlaut der Aussage bestätigen, andere können oder wollen sich nicht erinnern. Eine Schöffin meint, man hätte es positiv oder negativ interpretieren können. Der vorsitzende Richter erklärt, dass das „Missverständnis“ mit dem betreffenden Schöffen geklärt worden sei. Der Befangenheitsantrag wird abgewiesen. Alles paletti ?

Sieht man sich die Zeitungsartikel an, scheint es tatsächlich so zu sein. Vor allem Qualitätsblätter handeln den Vorfall eher oberflächlich ab. Für den Standard etwa reicht es aus, dass das Gericht „es anders sieht“. Eine detaillierte und kritische Beschreibung der Vorgänge findet sich eigentlich nur in der Krone, die zumindest anmerkt „Umfangreiche Unterstützung gab es für den Kollegen aber nicht“.

Dass eine derartige Aussage, die in ihrem Wortlaut offenbar von etlichen Zeugen bestätigt wurde, an den Grundfesten der Justiz, nämlich der Unparteilichkeit und Voreingenommenheit des Richters rührt, wird nirgendwo erörtert. Selbst wenn damit nur gemeint gewesen sein sollte, es müsste gründlich verhandelt werden. Und sie ist leider kein Einzelfall im Grauen Haus. Erst vor wenigen Jahren gab es Postings eines Strafrichters mit dem Wortlaut „Wann kommt der Grasser endlich in den Häfn“, noch bevor der Prozess überhaupt begonnen hatte. Auch wenn dieser Richter am Verfahren nicht beteiligt war, wirft es doch ein bezeichnendes Licht auf die Einstellung mancher Strafrichter, zumal die Postings trotz Beschwerden der Strafverteidiger nur eine mE relativ milde Disziplinarstrafe zur Folge hatten. Auch hier reagierten die Medien auffallend zurückhaltend und beschäftigten sich vor allem damit, dass der Richter ja nur der Ehegatte der im Prozess den Vorsitz führenden Richterin war und nicht mit dem grundsätzlichen Problem der Voreingenommenheit von Richtern, welche auch noch in der Öffentlichkeit (oder möglicherweise vor Schöffen) den von ihnen offenbar gewünschten Ausgang eines Prozesses kundtun. Dass sich eine solche Einstellung auch auf die Urteilsfällung in selbst geführten Verfahren auswirken könnte, wird nicht bedacht.

Gerade die Richter des Grauen Hauses mit seiner problematischen Vergangenheit, erst recht aber die Medien, sollten endlich begreifen, dass sie selbst und die in der Justiz Tätigen fehlbar sind. Und vor Hybris nicht gefeit. Sonst nützen noch so viele Gedenktafeln nichts. Die Justiz ist kein Allheilmittel unserer infantil-narzisstischen Gesellschaft, sondern bedarf wie jede andere Institution selbst der Kritik. Von innen und von außen. Man sollte diesen mutigen Ersatzschöffen ehren. Was leider nicht geschehen wird.

*Gastauthor Mag. Wolfgang Koppler ist freier Journalist und Publizist und lebt in Wien

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