Straffreiheit von Ämtern in Österreich – bei Verstößen gegen EU-Datenschutz

Hans Högl

Gert Scobel hob in einer Fachdiskussion Folgendes über den Umgang der Daten in Österreich hervor. Die EU-Datenschutz-Verordnung sieht sehr hohe Strafen vor, wenn dagegen verstoßen wird. Die jetzige österr. Regierung hebelte das Gesetz aus, schwächte die Strafen zum Teil völlig ab.

Wenn also österr. Ämter oder Behörden, so Gert Scobel, gegen die Datenschutz-Verordnung verstoßen, bleiben Behörden und Ämter „völlig straffrei“. Wenn also eine NGO gegen den Staat einen Prozess führt, bleibt sie auf den Prozesskosten sitzen ( 3sat/scobel. Der digitalisierte Mensch – 3. Mai 2018).

In der gleichen Sendung wurde darauf verwiesen, dass in Deutschland fast unbemerkt eine Organisation mit Namen „Die Schufa“ Daten von Individuen sammelt. Von diesen wird ein Scoring (Bewertung in Zahlen) angelegt, um z.B. deren Kreditwürdigkeit festzulegen. Damit wird der Einzelne ganau qualifiziert und als Zahl ausgedrückt. In diesem Kontext wird auf das Buch von Steffen Mau verwiesen – mit dem Titel „Das metrische Wir“.

Im Übrigen: China strebt ein solche Bewertung der Chinesen flächendeckend an…

 

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