Unerwünschte E-Mail Werbung. Für Sammelklagen!

Hans Högl

Endlich ist es mir gelungen, eine Adresse zu finden, mit der ich Werbe-Mails abbestellen konnte. Daraufhin erhielt ich folgende Antwort:

vielen Dank für Ihre Nachricht! Ihren Widerruf der Zustimmung zur Kontaktaufnahme über alle Kanäle gemäß § 107 (1) TKG 2003 nehmen wir hiermit zur Kenntnis und versichern, dass wir Sie auf diesem Wege nicht unerwünscht zu Werbezwecken kontaktieren werden, bis Sie uns Ihre explizite Einwilligung erteilen.

Was bedeutet das für Sie? Wir werden künftig keine Gelegenheit mehr haben, Sie per Telefon oder elektronischer Kommunikation (z.B. E-Mail, SMS) über unsere Produkte und Dienstleistungen, sowie Sonder- und Werbeaktionen (z.B. Test- und Folgeangebote, Gewinnspiele, Presse-Shop etc.) informieren zu können.
Sie können uns die Einwilligung dazu jederzeit gerne erteilen.

Ja, das will ich nicht. Ferner erwähne ich Werbe-Mails von Amazon. Mit No Reply verhindert Amazon ein Abbestellen. Ohne recht zu wissen, ist man Vorzugskunde und dann trudelt die Aufforderung ein, per Kreditkarte monatlich einen Beitrag zu entrichten. Eine Kreditkartenfirma teilt einem mit, man könne die Beträge zurückfordern. Hier gilt es wiederum die richtige Adresse zu finden. Solche Methoden und andere Anliegen sollten Grund genug für Sammelklagen sein. Dagegen haben sich Deutschland und Österreich ausgesprochen, obwohl die EU dies plant.

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