Der renommierte Presseclub Concordia setzt sich seit Jahren für ein Informationsfreiheitsgesetz ein, das im Kern die Abschaffung des Amtsgeheimnisses vorsieht. Nun ist es in greifbarer Nähe.
Udo Bachmair
Nach intensivem Druck von Politik und Medien hat die Regierung nun endlich einen Ministerialentwurf zum Informationsfreiheitsgesetz präsentiert. In der kommenden Woche endet das Begutachtungsverfahren dafür. In Kooperation mit den Parlamentsredakteur*innen beteiligt sich daran der auch in dieser Causa besonders engagierte Presseclub Concordia, Partner auch der Vereinigung für Medienkultur. Es sollen Änderungen im Sinne journalistischer Arbeit erreicht werden.
In ihrer Stellungnahme bezeichnen Presseclub und Parlamentsredakteur*innen die Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes als „längst überfällige Schritte hin zu einem transparenten Staat“. Denn der ungehinderte Zugang zu Information sei ganz besonders für Journalist*innen von großer Bedeutung. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählt es ja, Vorgänge und Hintergründe in Politik und Verwaltung zu recherchieren und darüber seriös und uneingeschränkt auch kritisch zu berichten.
Medien erfüllen damit eine auch demokratiepolitisch außerordentlich wichtige Rolle. Daher brauchen Journalist*innen einfachen und schnellen Zugang zu amtlichen Informationen. „Jede Hürde für die journalistische Recherche ist eine Hürde zu viei“ heißt es dazu in der Stellungnahme des Presseclubs Concordia. Dies sei umso wichtiger gerade in der aktuellen Situation, in der die Ressourcen für journalistische Arbeit sowie die Zahl der Journalist*innen immer geringer werden.
Im vorgelegten Regierungsentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz sehen Presseclub und Parlamentsredakteur*innen aber auch einige Mängel :
>> das Fehlen eines Informationsfreiheitsbeauftragten, also einer behördlichen Stelle, die Antragsteller und Behörden berät, im Konfliktfall entscheidet und die den Paradigmenwechsel von Amtsverschwiegenheit hin zu Transparenz mit Forschung, Schulungen und Informationsarbeit begleitet
>> zu viele und zu ungenau definierte Ausnahmen für die Informationsweitergabe
>> zu lange Fristen und zu geringe Konsequenzen bei Nichtbeantwortung von Anfragen
>> die mit 100.000 Euro zu hohe Grenze für die Veröffentlichungspflicht von Verträgen
Es gibt die Möglichkeit, die Stellungnahme mittels der „elektronischen Zustimmung“ unter folgendem Link zu unterstützen :
www.parlament.gv.at/SEC/Zustimmen.shtml?ityp=SNME&gpCode=XXVII&inr=81457
Und hier finden Sie die ganze Stellungnahme des Presseclubs :
www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_81457/imfname_942193.pdf