Digitale Integrität

Wer hat Zugriff auf Daten im Sozialsystem?

Hans Högl- Analyse

Schon mehrfach habe ich Bücher zur Digitalisierung besprochen. Doch die folgenden Fragen sind neu zu durchdenken und fragen nach einer Lösung. Wer darf meine Daten einsehen? Dürfen sie verkauft werden? (Man denke an Werbebriefe). Was passiert mit Daten, Aufzeichnungen nach dem Tode? In dieser Grundrechtsdiskussion hat sich nun als Alternativbegriff die digitale Unversehrtheit (Integrität) etabliert.

Daraus folgen konkrete Fragen für das Sozialsystem, für deren Ebenen: für die Gesamtgesellschaft (Staat, UNO), innerstaatliche Institutionen (Ministerien, Landesregierungen, Polizei), nichtstaatliche Organisationen (Banken, Medien), für Gruppen (Parteien, NGOs, Vereine, Familien) und auch für Einzelpersonen (Wissenschafter, Schriftsteller, Privatpersonen und solche öffentlichen Lebens). Diese spezielle Thematik ist wohl Teil der Regelungen eines zu differenzierenden Datenschutzes. Der Journalismus hat das Recht, Infoquellen nicht bekanntgeben zu müssen.

Die Handhabung dieser bisher nur marginal berührten Fragen kann handfeste Konsequenzen haben. In der Schweiz will Kanton Genf das Recht auf digitale Unversehrtheit in der Verfassung verankern.

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