Freiheit zur Hetze ?

von Adalbert Krims

Die Meinungsfreiheit gehört zu den höchsten Gütern in einer Demokratie. Und diese grundlegende Freiheit umfasst natürlich gerade auch Meinungen, die einem nicht angenehm sind. Aber: bedeutet das nun einen Freibrief für Lüge, Verleumdung oder Verhetzung?

Gerade in der aktuellen Flüchtlingsdebatte wird mit verzerrten oder sogar erfundenen Berichten Stimmung und damit auch Politik gemacht. Der Appell an die „Verantwortung der Medien“ greift hier zu kurz, weil die Hetze überwiegend nicht in den „traditionellen“ Medien stattfindet (im Boulevard jedoch auch), sondern vor allem im Internet, besonders in den sog. „sozialen Netzwerken“. Individuelle Freiheit – auch Meinungsfreiheit – ist immer in einen gesellschaftlichen Zusammenhang eingebettet.

Und sie hat Grenzen, wenn Rechte und Freiheit anderer betroffen oder gar bedroht sind. Wer seine Freiheit dazu benützt, anderen zu schaden, Minderheiten zu diskriminieren bzw. die Gesellschaft zu spalten, der missbraucht die (Meinungs)Freiheit und kann daher auch von der Gesellschaft zur Verantwortung gezogen werden. Auch das Internet und die sozialen Netzwerke sind kein rechtsfreier Raum, sondern unterliegen – wie alle Medien – den Gesetzen. Abgesehen von den strafrechtlichen Möglichkeiten, gegen rassistische und fremdenfeindliche Hetze vorzugehen, ist jede/r selbst aufgerufen, solchen Tendenzen entgegenzutreten.

Der Text dieser Kolumne von Adalbert Krims ist der jüngsten Ausgabe von PAX, der Zeitschrift von Pax Christi Österreich, entnommen.

( siehe auch unter www.paxchristi.at )

 

 

 

 

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