Urteil gegen Mietwucher

Mietwucher fordert ungemindert und meist auch ungehindert seine Opfer. In der Schweiz hat man darauf nun offenbar einen anderen Blick geworfen, wie ein Gerichtsurteil zeigt.

Wolfgang Koppler *

Ein interessantes Urteil des Schweizer Bundesgerichts: Eine Vermieterin wurde wegen stark überhöhter Untermieten wegen Mietwuchers zu zwei Jahren bedingter Haftstrafe verurteilt. Das ist noch kein wirklich starkes Zeichen gegen zweifelhafte Investoren, an die man sich bei uns im Westen nicht so richtig vorzugehen traut – außer es lässt sich (wie etwa im Fall Benko) doch nicht mehr vermeiden. Abendessen und Jagdausflüge mit illustren Reichen sind schließlich wichtiger.

Aber es ist ein Signal. Und in Österreich – wo der Wuchertatbestand mehr oder weniger totes Recht ist – völlig undenkbar. Hier wird Derartiges von Medien und etablierter Politik mehr oder weniger unter der Decke gehalten. Und allenfalls nebenbei erwähnt. Bezeichnend auch, dass sich der untenstehende Artikel** in der Boulevardzeitung „Heute“ fand. Und nicht in einer der „Qualitätsmedien“. Kein Wunder, dass sich immer mehr Menschen von Politik und Qualitätsmedien abwenden.

* Gastautor Mag. Wolfgang Koppler ist Jurist und Journalist und lebt in Wien

** https://www.msn.com/de-at/nachrichten/ausland/wucher-vermieterin-kassiert-freiheitsstrafe/ar-AA1AXMB8?ocid=msedgdhp&pc=HCTS&cvid=1e257bc66d37475e96947d7d26cf2c96&ei=13

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert