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Grundrechte für Tiere (Affen)? Zum Welt-Tierschutztag

Zu einer anderswo kaum beachteten Initiative: Für Tierrechte in der Schweiz

Hans Högl

Von allen Tieren sind Affen den Menschen am ähnlichsten – sollen sie Grundrechte erhalten? Am Welt-Tierschutztag und am Tag des Mystikers Franziskus, veröffentlicht der gleichnamige Papst heute ein Rundschreiben. Eine Initiatve in Basel fordert für Tiere, für Primaten, das verfassungsmäßiges Recht auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Das Argument: Primaten zeichnen sich aus: durch ihr Gehirn, ihre Sozialstruktur und hohe physische und psychische Leidensfähigkeit.

Basel ist ein weltweit bedeutender Pharmastandort- so wundert es nicht, dass diese kantonale Initiative entstand, ein Sachverhalt -bekannt in sozialethischer Fachliteratur. Es geht um Grundrechte für Tiere. Um dies überhaupt umzusetzen, müssten Primaten rechtlich vertreten werden – so durch einen speziell Beauftragten beim Veterinäramt oder eine Ombudsperson.

Auch der Verfasser dieses Textes bejaht schonenden und schmerzfreien Umgang mit Tieren. Die Basler Initiative ist ein Impuls für ein Gespräch. Am Pharmastandort Basel wurden noch Ende der 1980-er Jahre über 1000 Affen gehalten und in Tierversuchen „auf teilweise schlimme Art und Weise gequält“ (Neue Zürcher 16.9.). Inzwischen haben Tests an Primaten am Forschungsstandort Basel „keine Bedeutung mehr“.

Schon in „Laudato si“ schrieb 2015 Papst Franziskus: „Obschon der Mensch in die Pflanzen- und Tierwelt eingreifen und sich ihrer bedienen kann, wenn es für sein Leben notwendig ist, lehrt der Katechismus, dass Tierversuche nur dann legitim sind, wenn sie in vernünftigen Grenzen bleiben und dazu beitragen, menschliches Leben zu heilen und zu retten.“ (Kap. 130). Sehr vernünftige Worte. Viel aufregender klingt es, vom Grund- oder Menschenrecht für Tiere zu reden.