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Medienförderung und Rundfunkreform

Hans H ö g l

Die „Initiative für Zivilgesellschaft“ nahm einstimmig folgende Propositionen im Sinne des Medienwandels an (vgl. 10.1.2017):

 Medien-Konzentration und einseitige Besitzverhältnisse in Printmedien verhindern Medien-Vielfalt[1]. Durch Medienförderung kann und soll Medienvielfalt erhalten bleiben. Ein unabhängiger Weisenrat mit Auslands-Expert_innen sollte über die Verteilung der österreichischen  Medienförderung – auch für alternative Medien und Blogs entscheiden. Kriterien dafür sind objektive Berichterstattung, konstruktiver[2] und investigativer Journalismus.  

  • Die Rundfunkgesetze gilt es zu novellieren: ORF, ZDF, ARD und SRF sind zu verpflichten, breiter über den dritten Sektor, die Zivilgesellschaft mit den NGOs, zu berichten. Aber öffentlich – rechtlicher Rundfunk hat in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine breite Akzeptanz und sollte öffentlich-rechtlich bleiben. Bedenklich ist, dass der Bildungsauftrag im TV-Kanal ORF 1 kaum erfüllt wird, und ORF 1 sich fast nicht von Privat-TV-Sendern unterscheidet.

[1] Das EU-Schuman-Institut in Florenz finanziert Forschungen, um die Medien-Vielfalt in der EU zu wahren.

[2] Vgl. Högl zum Konstruktiven Journalismus in   www.n21.press