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Erfolg für 3. Sektor durch „Bündnis für Gemeinnützigkeit“

Franz Neunteufl: Der Sprecher des Bündnisses für Gemeinnützigkeit teilt mit

Mehr als 100 Tage hat es gedauert, bis sich die Regierung nach dem Lock-Down Mitte März auch zu direkten Covid-19 Hilfsleistungen für Gemeinnützige durchringen konnte. Das Ergebnis kann sich – vor allem im europäischen Vergleich – durchaus sehen lassen. Eine Hürde, die genommen werden musste, war, dass so wenig über den Dritten Sektor bekannt ist. Mit der Einrichtung eines NPO Satellitenkontos in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird sich das hoffentlich bald ändern.

Nun gibt es Richtlinien für den NPO Unterstützungsfonds. Vizekanzler Kogler und Landwirtschaftsministerin Köstinger haben die Details des NPO Unterstützungsfonds präsentiert. Dies betrifft Gemeinnützige Organisationen, freiwillige Feuerwehren und gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgemeinschaften. Sie können wegen der Coronakrise um Schadenersatz ansuchen. Die Verordnung trat am 6. Juli in Kraft.

Bundesministerium für Kunst, Kultur,öffentlichen Dienst und Sport Kabinett des Vizekanzlers

Dietmar Seiler: Referent für Kunst, Kultur und strategische Projekte

+43 650 42 24 202. dietmar.seiler@bmkoes.gv.at. www.bmkoes.gv.at

NB. Zähe Bemühungen und Vorsprachen führten zum Erfolg. Das kann ich, Hans Högl, als Vertreter der „Initiative Zivilgesellschaft“ im Bündnis für Gemeinnützigkeit bestätigen.

Rettet die Zivilgesellschaft die Demokratie?

Hans Högl

Wien.21.Sept. 2017- Bericht. Vor vier Jahren nahm sich Österreichs Regierung die bessere Einbindung der Zivilgesellschaft in politische Entscheidungen vor. Darum fand heute der Dialog „Demokratie 4.0“ in der Urania statt. Im Fokus waren Chancen der Partizipation, also Öffentlichkeits-Beteiligung. Partizipation wurde von direkter Demokratie unterschieden.

Im Sinne von konstruktivem Journalismus werden zukunftsweisende Ausführungen vorangestellt, ohne kritische Momente versus Verwaltung auszuklammern. Worin besteht der Anlass, dass ich vom Vorstand der „Vereinigung für Medienkultur“ diesen Beitrag verfasse: Die „Medienkultur“ ist Mitglied der „Initiative Zivilgesellschaft“ und diese wiederum eingebunden in das „Bündnis für Gemeinnützigkeit“. Vgl. www.buendnis-gemeinnuetzigkeit.at

Das Land Salzburg gründete einen BürgerInnen-Rat und gestaltete einen Kultur-Entwicklungsplan für die Regionen. Josef Hörmandinger von der Landesdirektion führte aus: In Salzburg werden auch ExpertInnen im Rat beigezogen. Deren Rolle gelte es zu definieren; denn es gibt den neutral-wissenschaftlichen Typus und jenen, der Interessen vertritt. Zur Frage der Öffentlichkeit der Ausschüsse meint Hörmandiger, die Politiker brauchen auch anfangs Rückzugsräume. Im Übrigen seien Österreichs Abgeordnete „weitaus besser als ihr Ruf“. NB. Vorarlberg gründete bereits vor Jahren ein „Büro für Zukunftsfragen“ zur Bürgerbeteiligung.

Herausragend war der Bericht von Gisela Erler über die Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg. Dies hat 10 Mio. Einwohner. Der Ministerpräsident ernennt eine ehrenamtlich tätige Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung. Seit NGOs und Normalbürger eingeladen werden, sich Pro-und Kontra über strittige Projekte zu äußern, hat sich viel beruhigt, und es gibt keine Großkonflikte mehr wie um den Stuttgarter Bahnhof.

Die Menschen schätzen es, umfassend informiert zu werden und zwar im Gespräch und nicht nur elektronisch. In jedem Schwarzwald-Dorf gibt es Flüchtlinge, und die Politiker wurden von Freiwilligen mitgezogen. Die Staatsrätin Erler deutete an, die Leute müssten ertragen, dass es vorläufige, nicht öffentliche Entwürfe in der Verwaltung gibt.

Wichtig waren beim Dialog die Anwesenheit von Verwaltungsbeamten und der Minister Thomas Drozda und Harald Mahrer. Beklagt wurde vom Publikum, dass Petitionen an das Parlament und Anregungen versus Verwaltung nicht beantwortet werden. Ferner sollten NGOs sehr früh von Gesetzesplänen erfahren, um sich rechtzeitig in den Begutachtungsprozess einzubringen, denn häufig seien die Ministerialentwürfe schon juristisch so perfekt ausformuliert, „dass kein Beistrich geändert würde“.

 

 

Datenschutzgesetz : Begutachtungsfrist unbeachtet geblieben

Bündnis für Gemeinnützigkeit kritisiert Vorgangsweise bei Datenschutzanpassungsgesetz. Gastbeitrag.

NB. Die Vereinigung für Medienkultur ist über die Initiative Zivilgesellschaft aktiv im Bündnis für Gemeinnützigkeit.

„Schwarzer Tag für Partizipation in Österreich“

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit, ein Zusammenschluss von  18 Dachverbänden, die zusammen über 1000 zivilgesellschaftliche Organisationen aus unterschiedlichen Bereichen repräsentieren, kritisiert die Vorgangsweise beim Datenschutzanpassungsgesetz, das morgen im Nationalrat beschlossen werden soll.

Entgegen aller Usancen wurde vom zuständigen Bundeskanzleramt bereits weit vor dem Ende der Begutachtungsfrist eine Regierungsvorlage eingebracht, am Tag nach dem Ende dieser Frist wurde das Gesetz im Verfassungsausschuss in neuer Fassung von den Regierungsparteien durchgewinkt. „Deutlicher kann man das Desinteresse an der Meinung der von diesem Gesetzesvorhaben in erheblichen Maße betroffenen Organisationen nicht ausdrücken, kritisiert der Sprecher des Bündnisses Franz Neunteufel. „Das ist ein schwarzer Tag für die Partizipation in Österreich.“

Dabei haben die in der Begutachtung eingebrachten Stellungnahmen durchaus noch Diskussions- und Klärungsbedarf ergeben. Das Bündnis appelliert nun an die Abgeordneten dieses fragwürdige Vorgehen nicht mitzutragen und eine weitergehende Diskussion über dieses Vorhaben zu ermöglichen. „Besser ein vernünftiges Gesetz etwas später als ein unausgegorenes Provisorium, das später wieder saniert werden muss“, so Neunteufl.

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit kämpft unter anderem für mehr Transparenz und eine strukturierte Einbindung der Zivilgesellschaft in den politischen Diskussionsprozess und in die Gesetzwerdungsverfahren.