Schlagwort-Archive: Datenschutz

Digitale Integrität

Wer hat Zugriff auf Daten im Sozialsystem?

Hans Högl- Analyse

Schon mehrfach habe ich Bücher zur Digitalisierung besprochen. Doch die folgenden Fragen sind neu zu durchdenken und fragen nach einer Lösung. Wer darf meine Daten einsehen? Dürfen sie verkauft werden? (Man denke an Werbebriefe). Was passiert mit Daten, Aufzeichnungen nach dem Tode? In dieser Grundrechtsdiskussion hat sich nun als Alternativbegriff die digitale Unversehrtheit (Integrität) etabliert.

Daraus folgen konkrete Fragen für das Sozialsystem, für deren Ebenen: für die Gesamtgesellschaft (Staat, UNO), innerstaatliche Institutionen (Ministerien, Landesregierungen, Polizei), nichtstaatliche Organisationen (Banken, Medien), für Gruppen (Parteien, NGOs, Vereine, Familien) und auch für Einzelpersonen (Wissenschafter, Schriftsteller, Privatpersonen und solche öffentlichen Lebens). Diese spezielle Thematik ist wohl Teil der Regelungen eines zu differenzierenden Datenschutzes. Der Journalismus hat das Recht, Infoquellen nicht bekanntgeben zu müssen.

Die Handhabung dieser bisher nur marginal berührten Fragen kann handfeste Konsequenzen haben. In der Schweiz will Kanton Genf das Recht auf digitale Unversehrtheit in der Verfassung verankern.

Österreichische Post und Datenschutz

Gastbeitrag (Schreiben der Österr. Post)

Die Österreichische Post hat -so lautet der Vorwurf, Daten Ihrer Kunden weitergegeben und Personenprofile erstellt. Damit konnten Werbezusendungen unter anderem von politischen Parteien zielgerechter versandt werden. Ich stellte den Antrag auf Klärung (vgl. weitere Informationen unter „Jüngste Beiträge“). Folgende Antwort erhielt ich heute. Hans Högl

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

Sie haben sich bei der Österreichische Post AG mit einem Anliegen (Betroffenenrecht nach Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) gemeldet. Diesem Anliegen kommen wir gerne nach. Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl an Anfragen im Zusammenhang mit der medialen Berichterstattung wird Ihre Anfrage im Einklang mit der DSGVO so rasch wie möglich, jedenfalls aber innerhalb von drei Monaten (Art. 12 Abs. 3 Satz 2 DSGVO), beantwortet. Wir danken für Ihr Verständnis.
Freundliche Grüße
Team Datenschutz
Österreichische Post AG

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.post.at/datenschutz