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Faktencheck zur Asylpolitik

Am 18. Juni ist Weltflüchtlingstag. Spätestens dann werden sich Politik und Medien dieses Reizthemas wieder annehmen.

Udo Bachmair

Sobald die Emotionen rund um die Coronapolitik abgeebbt sind, wird neben dem Klimawandel erneut auch die Asylpolitik wieder die Schlagzeilen beherrschen. Rund und um dieses komplexe Thema kursieren besonders viele Falschinformationen, Halb- und Unwahrheiten. Die Allianz „Menschen.Würde.Österreich“ hat nun zahlreiche „Lügen der Bundesregierung“ aufgelistet, die von Medien oft nicht hinterfragt werden. Sprecher der Allianz, von denen die Beispiele stammen, sind

Christian Konrad & Ferry Maier **

„Österreich hat im Jahr 2020 bereits 5.000 UMF aufgenommen.“

Das stimmt nicht: Österreich hat 2020 186 UMF aufgenommen.
5.000 Minderjährige erhielten 2020 Schutz, davon wurden allerdings mehr als 3.000 in Österreich geboren; bei den übrigen ist nicht klar, wann sie nach Österreich einreisten.

„Auf Lesbos ist Hilfe vor Ort effektiver als Evakuierung.“

Hilfe vor Ort funktioniert auf Lesbos nicht bzw. kommt teilweise nicht an. 181 (gebrauchte) Container kamen etwa nie dort an, beheizte Zelte sind mangels Stromanschluss im Lager nicht benutzbar.
Aus einer humanitären Notsituation kann man nur evakuieren – nicht umsonst sprechen sich ExpertInnen (auch vor Ort in Griechenland) auf dem Gebiet seit Monaten dafür aus.

• Wording „illegale Migranten“ in Bezug auf Geflüchtete in Griechenland/am Balkan

Die meisten Menschen, die aktuell in Griechenland und Bosnien ausharren müssen, kommen aus Syrien, Afghanistan, Irak oder palästinensischen Gebieten. Also in der Regel Länder mit recht hohen Asylanerkennungsquoten. Der Begriff „Migranten“ ist daher falsch. Die „illegale Migration“ ist in Wahrheit nichts anderes als Flucht.

• Pull-Effekt: „Wenn man Menschen aufnimmt, kommen immer mehr.“

Es ist mittlerweile wissenschaftlich bestätigt, dass es keinen „Pull-Effekt“ gibt. Das zeigen auch die konstant gebliebenen Zahlen Ertrunkener im Mittelmeer, seit es kaum mehr Seenotrettung gibt.

Geflüchtete als „Opfer der Schlepper“ darstellen

Es gibt keine legalen Fluchtwege, Flucht ist also immer „illegal“. Auch rechtlich wird die „illegale Einreise“ mit der Schutzzuerkennung rückwirkend straffrei. Solange es keine Alternativen gibt, sind Flüchtende auf Schlepper angewiesen. Man spielt diesen also nicht mit Seenotrettung oder der Aufnahme von Geflüchteten in die Hände, sondern dadurch, dass es keine Möglichkeit zur legalen Flucht gibt.

• „Wirtschaftsflüchtlinge“ haben keinen Anspruch auf Schutz bzw. schaden dem Sozialsystem

Auch wirtschaftliche Gründe können zur Asylzuerkennung führen bzw. zur Zuerkennung von subsidiärem Schutz, wenn die wirtschaftliche Lage im Herkunftsstaat z.B. so katastrophal ist, dass die Betroffenen dort nicht überleben können. Personen, die fliehen, weil sie keine Ausbildung oder keinen Arbeitsplatz finden, sind auf der Suche genau danach. Bei Beachtung des Fachkräftemangels werden genau solche Personen eigentlich dringend gesucht.

„Arbeitslose Österreicher sollen Arbeitsplätze bekommen.“

Mangelberufe gibt es, weil es eben nicht genug Österreicher gibt, die diese Arbeit machen können oder wollen. Weil sich außerdem immer mehr Menschen gegen einen Lehrberuf entscheiden, wird der Fachkräftemangel in den vergangenen Jahren immer größer. Zahlreichen Aufenthaltstiteln bzw. Beschäftigungsbewilligungen geht zudem eine „Arbeitsmarktprüfung“ voran; – also eine Überprüfung, ob es keine/n ÖsterreicherIn gibt, die diese Arbeit antreten könnte.

„sichere Drittstaaten“ auf den Fluchtrouten

Die meisten Staaten, die Flüchtende auf der Route durchqueren, sind der Genfer Flüchtlingskonvention nicht oder nicht vollständig beigetreten oder haben de facto kein funktionierendes Asylsystem. Wenn es sich um sichere Staaten handeln würde, würden die Menschen nach dem Asylgesetz dorthin zurückgeschickt werden. So hat z.B. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schon 2011 festgestellt, dass Abschiebungen nach Griechenland wegen systemischer Mängel im Asylsystem unzulässig sind, und empfiehlt UNHCR z.B. Serbien nicht als sicheren Drittstaat heranzuziehen.

„Nur Kriminelle werden abgeschoben.“

Das stimmt nicht: Im Jahr 2020 waren 53,7% der Abgeschobenen straffällig.
Abgesehen davon ist eine Abschiebung in ein Kriegsland (Beispiel: Afghanistan) immer rechtswidrig, weil das Recht auf Leben für alle Menschen gilt. Die Abschiebung als „Strafe“ wäre außerdem ein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbestrafung.

„Europa nimmt die meisten Flüchtlinge auf.“

73% der Flüchtlinge werden in unmittelbaren Nachbarstaaten aufgenommen; 80% in Entwicklungsländern. Fast 80 Millionen Menschen waren 2020 auf der Flucht, Europa nahm mit rund 470.000 also nur einen Bruchteil an Geflüchteten weltweit auf.

• „Zuwanderung ins Sozialsystem“/“Flüchtlinge bekommen mehr Sozialleistungen als Österreicher_innen.“

Menschen flüchten dorthin, wo es ein funktionierendes Asylsystem und faires Asylverfahren gibt; soziale Absicherung zählt natürlich dazu. Asylberechtigte sind ÖsterreicherInnen sozial gleichgestellt, werden aber nicht bevorzugt. Subsidiär Schutzberechtigte sind in vielen Dingen schlechter gestellt und Menschen mit Bleiberecht erhalten oft überhaupt keine Leistungen. MigrantInnen müssen vor der Zuwanderung erst ausreichend Einkommen nachweisen, um überhaupt ein Visum zu erhalten, und haben anschließend keinen Anspruch auf Sozialleistungen.

„Flüchtlinge sind ungebildet bzw. schlecht ausgebildet.“

Das stimmt nicht: Zahlreiche Menschen flüchten etwa gerade aufgrund ihres Bildungsstandes (z.B. DolmetscherInnen und JournalistInnen aus dem Irak, RegierungsbeamtInnen aus Afghanistan). Flüchtende sind außerdem in der Regel besser gebildet als die Gesamtbevölkerung ihres Herkunftsstaates.

** Christian Konrad war Chef von Raiffeisen, Ferry Mayer ÖVP-Politiker.

Beide fühlen sich der alten „christlich-sozialen ÖVP“ verbunden und lehnen den „empathiebefreiten“ Weg der neuen türkisen ÖVP unter Kanzler Kurz vehement ab.

APA-Faktenchecks als Rezept gegen Desinformation

Fake News, Desinformation und Gerüchte nehmen angesichts der Corona-Krise massiv zu. Um dieser Entwicklung zu begegnen, hat die APA ihre Aktivitäten entsprechend verstärkt.

Udo Bachmair

Die Austria Presse Agentur ( APA ) hat einen eigenen Faktencheck-Bereich gestartet. Ein ressortübergreifendes Team ist damit nun in die Lage versetzt, vermehrt im Kampf gegen Falschinformationen aktiv werden. Zug um Zug werden die vor allem in Internet verbreiteten Behauptungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise auf ihre Plausibilität überprüft.

Nicht nur für Privatpersonen wird es immer schwieriger, Tatsachen und falsche Behauptungen auseinanderzuhalten, gibt APA-Chefredakteur Johannes Bruckenberger zu bedenken. Auch die Medien und deren JournalistInnen müssten sich angesichts vielfältiger Strategien der Desinformation im Netz immer besser wappnen.

APA-Geschäftsführer Clemens Pig betont die gesellschaftlichs- und demokratiepolitische Bedeutung der Initiative: Die steigende Menge an Desinformation sei demokratiegefährdend. Sie erfordere ein starkes Gegengewicht an faktenbasierter, korrekter, überprüfter und zuverlässiger Information.

Ein APA-Faktencheck besteht aus drei Teilen: Zu Beginn wird die zu überprüfende Information wiedergegeben. Danach wird die Einschätzung der Information anhand des abgeschlossenen Verifizierungsprozesses vorweggenommen. Anschließend wird transparent offengelegt, welche Verifizierungsschritte und Recherchen zu dem Thema erfolgt sind und auf welche geprüften Tatsachen sich die Einschätzung des Faktencheck-Teams der APA stützt.

Die Faktenchecks sind über die Website

http://go.apa.at/flO3vxL1 beziehungsweise http://go.apa.at/8rQboU7e abrufbar.

Unter der E-Mail-Adresse faktencheck@apa.at nimmt die APA auch Anregungen zu möglichen Themen entgegen.