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Erfolg für 3. Sektor durch „Bündnis für Gemeinnützigkeit“

Franz Neunteufl: Der Sprecher des Bündnisses für Gemeinnützigkeit teilt mit

Mehr als 100 Tage hat es gedauert, bis sich die Regierung nach dem Lock-Down Mitte März auch zu direkten Covid-19 Hilfsleistungen für Gemeinnützige durchringen konnte. Das Ergebnis kann sich – vor allem im europäischen Vergleich – durchaus sehen lassen. Eine Hürde, die genommen werden musste, war, dass so wenig über den Dritten Sektor bekannt ist. Mit der Einrichtung eines NPO Satellitenkontos in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird sich das hoffentlich bald ändern.

Nun gibt es Richtlinien für den NPO Unterstützungsfonds. Vizekanzler Kogler und Landwirtschaftsministerin Köstinger haben die Details des NPO Unterstützungsfonds präsentiert. Dies betrifft Gemeinnützige Organisationen, freiwillige Feuerwehren und gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgemeinschaften. Sie können wegen der Coronakrise um Schadenersatz ansuchen. Die Verordnung trat am 6. Juli in Kraft.

Bundesministerium für Kunst, Kultur,öffentlichen Dienst und Sport Kabinett des Vizekanzlers

Dietmar Seiler: Referent für Kunst, Kultur und strategische Projekte

+43 650 42 24 202. dietmar.seiler@bmkoes.gv.at. www.bmkoes.gv.at

NB. Zähe Bemühungen und Vorsprachen führten zum Erfolg. Das kann ich, Hans Högl, als Vertreter der „Initiative Zivilgesellschaft“ im Bündnis für Gemeinnützigkeit bestätigen.