Hans Högl
Viele Vorwürfe wurden über den Kärntner Bischof Alois Schwarz in diversen österreichischen Medien seit Jahren verbreitet. Davon ist nun ein Großteil seitens der Behörden geprüft und als haltlos eingestellt worden. (Kurier, 15. Mai 2020).
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ( kurz WkStA) in Wien teilt mit, dass sie sämtliche strafrechtlichen Verfahren gegen Bischof Alois Schwarz in dessen Zeit als Bischof von Gurk-Klagenfurt eingestellt hat. Gleiches gilt auch für eine enge Mitarbeiterin des Bischofs.
Gegen den Bischof wurde wegen des Verdachts des Betruges und der Untreue ermittelt, d.h. dass dem ehemaligen Bischof von Kärnten „die nicht rechtmäßige Verwendung von Geldmitteln des Bistums“ vorgeworfen wurde. Mehr als ein Jahr lang ermittelten unterschiedliche Staatsanwaltschaften (zuerst in Klagenfurt, dann in Graz, dann in Wien an der WkSTA) .
Das Untreueverfahren wurde kürzlich eingestellt. Der Betrugsverdacht wurde einige Zeit lang zuvor schon nicht mehr verfolgt.
Ohne die Details überprüfen zu können, muss die kritische Frage gestellt werden, wie steht es mit der Medienverantwortung in solchen Fällen? Wie kann es zu solchen Vorverurteilungen kommen? Welchen Beitrag leisten die Medien zu Wiedergutmachung? Welchen Seitenumfang haben die Beiträge über die Vorverurteilung und wie groß ist der Umfang darüber, dass die Vorwürfe entkräftet wurden? Es geht in dieser Frage nicht primär um Bischof Schwarz, sondern ganz allgemein um die öffentliche Verdächtigung und implizit um Vorverurteilungen gegen Personen und wie die Medien damit verfahren. Selbstverständlich kann eine präzise Antwort nur durch eine größere Studie geleistet werden.