Der ORF „leistet“ sich eine Religionsabteilung. Eines der Alleinstellungsmerkmale des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Garantie auch für anerkannt gute journalistische Arbeit.
Udo Bachmair
Längst ist die „ORF-Religion“ kein ( katholischer ) „Kirchenfunk“ mehr. Die Redaktion der Abteilung versteht sich in kritischer Äquidistanz zu allen Religionen. Darum hat sich vor allem der legendäre frühere Ressortleiter Peter Pawlovsky verdient gemacht. Und auch die neue Chefin des Religionsressorts, Barbara Krenn, führt diese Tradition bestmöglich fort.
TV-Highlights wie „Orientierung“ oder „Kreuz&Quer“, die ich einige Jahre die Ehre hatte zu moderieren, stehen für ORF-Qualität, wie sie der öffentliche Kultur- und Informationsauftrag des ORF zu erfüllen hat. Und auch das ORF-Radio bietet von „Religion aktuell“ bis „Praxis“ und zahlreichen weiteren Sendungen qualitative Berichterstattung.
Vor diesem Hintergrund sei Ihnen eine in der „Wiener Zeitung“ veröffentlichte Analyse von Barbara Krenn nicht vorenthalten, die Bezug nimmt auf einen kritischen Gastkommentar von Gerhard Engelmayer. Ausgehend vom Religionsunterricht kritisierte der Autor u. a. das Konkordat und auch die ORF-Abteilung Religion.
Darauf hat Barbara Krenn in der Wiener Zeitung folgendermaßen reagiert :
Die ORF-Religionsabteilung ist weder „Kirchenfunk“ noch PR-Abteilung der Kirchen
Barbara Krenn
Im Gastkommentar von Gerhard Engelmayer geht es im Zusammenhang mit dem Konkordat unter anderem auch um die Religionsberichterstattung und die Religionsabteilung des ORF. Der Autor stellt darin folgende Behauptungen auf:
„Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk diktiert dieser Vertrag (Anm: gemeint ist das Konkordat)sogar Sendungen, deren Inhalt die Kirche bestimmt.“ Das ist falsch.
„. . . denn was gesendet wird, geht durch die ‚kleine Zensur‘: Der Stephansplatz gibt sein Sanctus, er dirigiert schließlich – mittelbar auch aufgrund des Vertrages – eine eigene ORF-Abteilung, die Religionsabteilung.“ Das ist falsch.
„Ihr Leiter ist ein ehemaliger Pastoralassistent.“ Das ist falsch.
Richtig ist vielmehr: Als Journalistinnen und Journalisten der Religionsabteilung sind wir – wie alle anderen Journalisten des ORF auch – dem ORF-Gesetz verpflichtet. Wir haben daher nicht nur das Recht auf Unabhängigkeit, sondern auch die Pflicht dazu.
Die Religionsabteilung des ORF ist weder „Kirchenfunk“ noch PR-Abteilung der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Weder bei den Sendungsinhalten noch bei der Bestellung von Mitarbeitenden hat „die Kirche“ beziehungsweise „der Stephansdom“ ein Mitspracherecht.
Der ORF ist den Bürgerinnen und Bürgern Österreichs verpflichtet. Das bedeutet: Vielfalt und Diversität sind zentral. Genauso wie der ORF aktuelle Information und Unterhaltendes bieten muss, hat er Sportbegeisterte, Kulturinteressierte, Menschen am Rande der Gesellschaft und auch Religionsaffine anzusprechen.
Für die Religionsabteilung bedeutet das unter anderem: Menschen über ihre Glaubens- und Wertvorstellungen miteinander ins Gespräch zu bringen; der Frage nach dem Stellenwert von Religion in einer aufgeklärten Gesellschaft nachzugehen und auch das Verhältnis von Religion und Politik, von Glaube und Vernunft zu diskutieren. Und es bedeutet – auch dazu verpflichtet das Gesetz den ORF -, über alle gesetzlich anerkannten Kirchen (und nicht ausschließlich die römisch-katholische Kirche!) und Religionsgemeinschaften in Österreich – derzeit sind es 16 – angemessen zu berichten. In kritischer Distanz wohlgemerkt.
P.S.: Weder ich noch mein Vorgänger waren im früheren beruflichen Leben Pastoralassistent/in.
( Barbara Krenn )