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Verleger wollen Geld von Google

Beitrag der Neuen Zürcher Zeitung
(ausgewählt von Hans Högl)

Mit der Anpassung des EU-Urheberrechts sollen die Copyright-Richtlinien dem digitalen Zeitalter angepasst werden. Das EU-Urheberrecht wurde 2001 das letzte Mal reformiert. Google und andere Internetplattformen sollen künftig nicht mehr ohne weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten anzeigen dürfen. Deshalb will die EU ein sogenanntes Leistungsschutzrecht einführen. Es soll allerdings auch Ausnahmen vom Gesetz geben, denn es ist noch nicht abschliessend geregelt, was unter «sehr kurzen Auszügen» zu verstehen sei. Die Genehmigung der Presseverlage sei deshalb nicht in jedem Fall zwingend.