Hans Högl
Seit ein paar Tagen werden mir die „Salzburger Nachrichten“ (SN) zugesandt. Mit Erstaunen stelle ich in der SN vom 5. März Differenzierungen und Unterschiede fest, die ich in maßgeblichen Wiener Medien kaum fand.
– Fall 1: Ein 34-jähriger Asylwerber hat kürzlich in Vorarlberg einen Beamten der Sozialabteilung mit einem Messer tödlich verletzt. Der türkische Mann ist in Vorarlberg geboren, und es wurde ihm nach zahlreichen kriminellen Delikten 2009 der Aufenthalt in Österreich verboten. Er kehrte aber illegal 2019 zurück und hat den Beamten erstochen.
Dies wurde Anlass für eine heftige Diskussion über eine eventuell verschärfte Gesetzesänderung. Im Kern betraf der Konflikt die Sicherheitshaft von gefährlichen Asylbewerbern, die laut EU-Recht in mehreren Ländern zulässig ist: so in Belgien, Großbritannien, Irland, Italien, den Niederlanden. Aber dies ist nicht so eindeutig in der bestehenden österreichische Rechtsordnung. Vor allem Verfassungsgründe sprechen dagegen. Dies wird in der „SN“ sehr differenziert und sachlich dargestellt – in Differenz zu einer höchst aufgeregten medialen Diskussion.
-Fall 2: In Ostösterreich ist es kein Thema, wohl aber in Salzburg fürchtet man, dass die ursprünglich Salzburger Skifirma Atomic in chinesische Hände gerät.
-Fall 3: In einem SN-Leserbrief heißt es, dass die Arbeiterkammer (AK) die Beschwerde eines einzigen konfessionslosen Arbeitnehmers wegen Verstoßes gegen finanzielle Gleichbehandlung bis zum EuGH unterstützte. Der Kläger wollte für seine Arbeit am Karfreitag ebenso wie die Evangelischen einen Zuschlag. Das wurde ihm nicht zugestanden. Und so ging das Privileg der Evangelischen und der Altkatholiken verloren, den Karfreitag als Feiertag zu feiern. Es scheint, dass die AK übersah, dass es für Menschen mit kulturellen Unterschieden (hier der Religion) auch Ausnahmen geben darf. Demokratie hat die Aufgabe, auch (große) Minderheiten wie die Protestanten in Österreich zu schützen. Wer nur das Soziale, sprich das Finanzielle sieht, dem mangelt es an Wahrnehmung von kultureller Differenz. Auch für Österreichs sprachliche Minderheiten wie für die Slowenen und Kroaten gibt es gesetzliche Ausnahmen und Schutz. Diese Argumente meinerseits wurden meines Wissens in Medien nicht angesprochen. Die Entscheidung der Regierung über den Karfreitag als „persönlichen“ Urlaubstag ist aber sehr diskussionswürdig.