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Schweizer Neutralität in der Praxis

Der Zürcher „Tages-Anzeiger“ berichtet heute von einem Fall, der verdeutlicht, wie strikt die Schweiz Neutralität auffasst.

Zitate daraus hat Hans Högl ausgewählt

„Zurück in die Ukraine: Menschen mit Schweizer Staatsangehörigkeit, welche für die Ukraine kämpfen, müssen hierzulande mit einer Strafe rechnen. Denn: Fremder Dienst ist verboten. Doch das hat Jona Neidhart nicht davon abgehalten.

Nach zwei Jahren in der Ukraine, unter anderem auf dem Schlachtfeld im Donbass, kehrte er im Juni diesen Jahres in die Schweiz zurück. Eine Bestrafung nimmt der gebürtige Zürcher in Kauf, mehr noch: Er stellte sich selbst den Behörden, möchte gar eine harte Strafe. Mit seiner Geschichte will er die Schweiz «aufwecken» und kritisiert deren Haltung im Ukraine-Krieg als heuchlerisch.

Redaktor Thomas Knellwolf erzählt in seinem Text die Geschichte Neidharts: Was den 36-Jährigen dazu bewegt hat, für die Ukraine in den Krieg zu ziehen, was er dabei erlebt hat und warum er eine harte Strafe für sich will“ .