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Von „Zivilgesellschaft“ ist oft die Rede-doch was ist sie?

Kann Zivilgesellschaft die 6. Gewalt im Staat sein, wie ein Medienanalytiker meinte?

Hans Högl

Welche Bedeutung hat „Zivilgesellschaft“? Peter Plaikner, der Direktor von IMPact – dem Institut für Medien und Politikanalyse, nannte sie kürzlich im Presseclub Concordia die 6. Gewalt, die 5. sind demnach die „Social Media“, die 4. die traditionellen Medien.Dies ist Anlass, zu fragen, was „Zivilgesellschaft“ meint.

„Zivilgesellschaft“ ist auf Englisch civil society, auf Französisch société civile. Dies kommt vom Lateinischen “ societas“ = Gemeinschaft, Teilnahme, Genossenschaft, Kameradschaft, (Handels) Gesellschaft, politisch: Bündnis. Vgl. ius civile = bürgerliches Recht, Zivil- oder Privatrecht. civis (lat) = Bürger*in, Mitbürger, Einheimischer. „Burger“ waren Mittelalter Leute, die rund um die Burg wohnten. Vgl. Namen wie: Bürger, Bürgerschaft, Bürger-Meister, Staats-Bürger. Im Französischen: „bourgeois“ .

Im Französischen bedeutet das Wort „citoyen“ den Staatsbürger. Ursprünglich war dies der Bewohner einer cité, also Stadt (!), vom lat. civitas. Später wurde daraus Besitz-Bürger.Davon leitet sich das Wort „bourgeois“ ab. Die Bourgeoisie, verstanden als herrschende Klasse rührt von der die marxistischen Theorie. Zu erwähnen ist die Bezeichnung „bürgerliche Parteien“.

Im Englischen bedeutet „civil society“ seit dem 18. Jahrhundert Staatsbürger-Gesellschaft, also dem von der staatlichen Verwaltung u n a b h ä n g i g e n Bereich, der sich z.B. in berufsständischen Vereinigungen eigene Selbstverwaltungsorgane schafft.

Der Begriff Zivilgesellschaft fand im Deutschen erst durch Schriften von A. Gramsci (1947) Eingang. Bisher unterschied man im Deutschen nicht zwischen den

1. staats-unabhängigen Bereichen der Gesellschaft und
2. der besitz – bürgerlichen Klassenherrschaft in der Bedeutung von Marx und Engels.

Im nordamerikanischen Liberalismus versteht man unter Zivilgesellschaft die von der staatlichen Administration unabhängige Gesellschaft der einzelnen Staatsbürger, aber im Kommunitarismus das soziale Netzwerk staatsunabhängiger Gemeinschaften, die durch diverse kulturelle Traditionen geprägt sind.

In Österreich und Deutschland ist die Gewaltentrennung nicht so ausgeprägt – wie in den USA und Frankreich. In den USA sind Staat und (Frei) Kirchen getrennt. Ähnliches gilt für Parteien, Verbände. Es wird weder in den USA noch in Frankreich ein Kirchenbeitrag eingehoben- wie dies in Deutschland der Fall ist.

Das Problem, staatliche Bereiche von der Zivilgesellschaft zu trennen, rührt in Österreich und Deutschland auch davon, dass der Staat in vielen Bereichen Förderungen leistet.

So widerstrebt unserem Verständnis, Verbände (wie Kammern, Kirchen, Gewerkschaften) unter dem Begriff „Zivilgesellschaft“ zu fassen – während das z.B. in den USA durchaus möglich ist. Zur Zivilgesellschaft in unserem Sinne zählen NGOs, Sport- und Musikvereine, die freiwillige Feuerwehr, zahllose Vereinigungen formaler (Vereine) oder informeller Art ( Initiativen ohne Vereinsstatut). Hilfsorganisation wie Caritas und Diakonie sind nach-sorgend, also wenn Hilfsbedürftigkeit gegeben ist, doch ist die „Initiative Zivilgesellschaft“ (IZ) insofern vor-sorgend, als hier zukunftsgestaltende Überlegungen getroffen werden (Z.B. denkt die des Grundeinkommens künftigen Beschäftigungsproblemen zu begegne ). Wir werden wohl Hilfsorganisationen (wie Caritas….) dazu zählen, obschon wir wissen, dass caritative Initiativen vom Staat gefördert werden.

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„Bündnis für Gemeinnützigkeit“ gegründet: Partizipation der Zivilgesellschaft

Hans H ö g l – als Vertreter der „Initiative Zivilgesellschaft“ u.a. der  „Medienkultur“

Wien. 12. April 2017

Der Sektor Zivilgesellschaft – zwischen Markt und staatlichen Organen positioniert – leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur Daseinsvorsorge und  Krisenbewältigung.  Dies zeigte sich bei der Pflege und Hilfe von und für Menschen, auch solcher mit Behinderungen, bei der Entwicklung innovativer, gesellschaftlicher  Lösungen, dann am Arbeitsmarkt und in der Aufnahme von Zugewanderten.

Im aktuellen Regierungsprogramm finden sich an mehreren Stellen Verbesserungen für den gemeinnützigen Sektor. Das mit 2016 in Kraft getretene Gemeinnützigkeitsgesetz ist eine erste Umsetzung dieses Vorhabens, andere Anliegen wurden aber noch nicht begonnen. Auch der Lissabon Vertrag verweist auf Bürgerinitiativen.

Um den Sektor der Zivilgesellschaft eine gemeinsame Stimme zu geben, wurde unter der Federführung der „Interessensvertretung Gemeinnütziger Organisationen“ (IGO Wien) das „Bündnis für Gemeinnützigkeit“- ein Zusammensschluss von 14 Verbänden ins Leben gerufen.

Partizipation, steuerliche Verbesserungen und arbeitsmarktpolitische Themen werden die ersten Schwerpunkte und Querschnittsthemen sein. Die politische Partizipation zivilgesellschaftlicher Organisationen soll nicht dem Zufall überlassen, sondern institutionell stärker verankert werden, so  zeitlich v o r  dem Gesetzgebungsverfahren.  Beispielhaft seien von den 14 Verbänden genannt: Die Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt ( Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz, Volkshilfe), die IG Kultur, die Sozialwirtschaft Österreichs, die IGO (Interessensvertretung Gemeinnütziger Organisationen), der Umweltdachverband und „arbeit plus“ – soziale Unternehmen. Die 14 Verbände haben wiederum Mitgliedsorganisationen – und zwar insgesamt 1.700 Mitglieder, dies sind ein Großteil aller wichtigen NGOs. Alleine im  Dachverband „Globale Verantwortung“ wirken 33 NGOs in 148 Ländern.